Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Unterhalb der folgenden Abschnitte wird jeweils eine Änderungshistorie im Vergleich zu Vorgängerversionen gezeigt. Die Änderungshistorie bezieht sich auf inhaltliche Änderungen. Grammatikalische Änderungen am Wortlaut oder andere redaktionelle Anpassungen, welche die inhaltliche Aussage nicht ändern, werden nicht gezeigt, um die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Informationen nicht zu beeinträchtigen.
Es ist das Bestreben von BNP Paribas, durch die Finanzierung der Wirtschaft und die Beratung der Kunden nach ethischen Standards zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Wachstum beizutragen. Die CSR-Politik (Corporate Social Responsibility) der BNP Paribas-Gruppe ist einer der Kernpunkte dieser Strategie. Sie steht im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und stützt sich auf die vier Pfeiler Wirtschaft, Soziales, Gesellschaft und Umwelt, welche die Herausforderungen der unternehmerischen und sozialen Verantwortung (CSR) sowie auch die Ziele der Bank widerspiegeln.
2019 hat BNP Paribas einen „Company Purpose“ veröffentlicht, der durch das BNP Paribas Executive Committee getragen wird. Der Company Purpose beruht auf drei Texten, die in Zusammenarbeit mit zahlreichen verschiedenen Mitarbeitenden entstanden sind: die „Die BNP Paribas Werte“, der „Code of Conduct“ und das „Engagement Manifest“.
Darüber hinaus erlegt sich BNP Paribas mit den Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien, den so genannten „Sektorrichtlinien“, it mehreren Jahren in sensiblen Sektoren zusätzliche Verpflichtungen auf:
- Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien in den Bereichen Landwirtschaft, Palmöl, Verteidigung, Nuklearenergie, Zellstoff, Kohlekraftwerke, Bergbau und unkonventionelle Öl- und Gasförderung (eine aktuelle Liste der Richtlinien finden Sie unter folgendem Link: Financing and investment policies - BNP Paribas (group.bnpparibas);
- Eine Liste ausgeschlossener Produkte und Aktivitäten wie Tabak, Treibnetze, die Herstellung von Asbestfasern, PCB-haltige Produkte (polychlorierte Biphenyle) oder der Handel mit allen im CITES-Artenschutzübereinkommen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) geregelten Arten ohne erforderliche Genehmigung;
- Restriktionslisten, die den Grad der Überwachung und der Auflagen gegenüber Unternehmen festlegen, die die CSR-Anforderungen der Gruppe nicht vollständig erfüllen;
- Gemäß den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beteiligt sich die BNP Paribas Gruppe an der Konzipierung und Umsetzung langfristiger sozialer und umweltfreundlicher Lösungen sowohl im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) als auch im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsvolles Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB).
Geltungsbereich dieser Erklärungen:
Die in den Erklärungen genannten Informationen gelten für BNP Paribas S.A. und ihre Niederlassungen innerhalb der EU (BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland).
Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 21.03.2023
- Änderungen im Wording bei Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien
- Geltungsbereich der BNP Paribas & ihrer Niederlassungen
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland berücksichtigt als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer so weit wie möglich Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl oder Empfehlung von Finanzinstrumenten an ihre Kunden.
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland setzt dies unter Anwendung ihrer Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien („Sektorrichtlinien“) für Aktien, Anleihen und von BNP Paribas und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwalteten Finanzinstrumente um.
Informationen über Sektorrichtlinien von Finanzinstrumenten, die von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten verwaltet werden, werden erhoben und mittels einer eigens entwickelten Kleeblatt-Methodik beurteilt. Die Kleeblatt-Methodik wird in diesem Dokument näher erläutert.
Das Eintreten eines Ereignisses in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) kann sich negativ auf den Wert einer Anlage auswirken, und kann Emittenten von Finanzinstrumenten auf verschiedene Weise beeinflussen: ein Ertragsrückgang, eine Kostensteigerung, eine Beeinträchtigung oder Wertminderung des Vermögenswertes, eine Erhöhung der Kapitalkosten, Geldbußen sowie aufsichtsrechtliche Risiken. Ein solches Ereignis kann daher zu einer Änderung der Portfoliostrategie führen, beispielsweise durch den Ausschluss bestimmter Emittenten
Ein langfristiger Anstieg dieser Nachhaltigkeitsrisiken mit negativen Auswirkungen auf Finanzinstrumente ist insbesondere aufgrund des Klimawandels zu erwarten.
Darüber hinaus nutzt BNP Paribas S.A. ein internes Ratingverfahren, die so genannte Kleeblatt-Methodik, um den Nachhaltigkeitsgrad von Finanzinstrumenten zu bestimmen und zu vergleichen.
Die Kleeblatt-Methodik wird im Anlageuniversum empfohlener Finanzinstrumente angewandt. Hierbei wird eine Punktzahl auf einer Skala von 0 bis 10 ausgewiesen, die es BNP Paribas ermöglicht, so weit wie möglich Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und diese Risiken bei Investitionsentscheidungen oder bei der Beratung von Kunden über Finanzinstrumente zu berücksichtigen.
Mit diesem Rating kann BNP Paribas als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer Finanzinstrumente identifizieren, bei denen im Falle eines Ereignisses in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert dieser Anlagen eintreten könnten.
Weitere Informationen zu dieser Methodik finden Sie auf unserer Webseite.
In Finanzinstrumente mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko kann investiert oder solche dem Kunden empfohlen werden, wenn dieses Risiko den weitern Anlagezielen, dem Anlegerprofil oder dem Diversifizierungsbedarf des Kunden entspricht.
BNP Paribas verpflichtet sich, eine offene und konstruktive Beziehung zu ihren externen Stakeholdern zu pflegen. Diese betreffen unter anderem Kunden, Lieferanten, Investoren und Interessen vertretende Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Damit sollen drei Ziele erreicht werden: Änderungen in den Geschäftsbereichen zu antizipieren und Produkte und Dienstleistungen zu verbessern; das Risikomanagement zu optimieren; und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben.
Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023
- Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.
Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023
- Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.
Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023
- Im ersten Satz wurde bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt und der Passus zur Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien nach oben gezogen.
- Bei der Erläuterung der Kleeblatt-Methodik zwecks Identifizierung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wurde der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt.
Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Investitionen.
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit Hilfe des folgenden Ansatzes.
Der Ansatz von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf einer Reihe extrafinanzieller Datenquellen und Analysen:
Die Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien der BNP Paribas Gruppe:
Über ihre in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten entwickelten Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien (siehe BNP Paribas „Sektorrichtlinien“) koordiniert die BNP Paribas Gruppe Investitionsvorhaben in sensiblen Sektoren und schließt eine Reihe von Sektoren oder Unternehmensaktivitäten aus. Für jeden Sektor berücksichtigt die Gruppe verschiedene verbindliche Anforderungen, Bewertungskriterien und bewährte Praktiken der Branche, sofern vorhanden.
a. Das BNP Paribas Asset Management „ESG“ (2)-Screening von Anleihen und Aktien (Einzeltitel):
BNP Paribas greift auf Informationen, Quellen und Richtlinien des BNP Paribas Asset Managements zurück, die speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Im Hinblick auf den Auswahlprozess ermöglichen die Säulen der globalen Nachhaltigkeitsstrategie („Global Sustainability Strategy”), die durch BNP Paribas Asset Management entwickelt wurden, eine Unternehmensklassifizierung auf Basis verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren
- Die ESG-Bewertung erfolgt auf Grundlage von Wesentlichkeit, Messbarkeit, Datenqualität und Verfügbarkeit, und konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl solider ESG-Kennzahlen, darunter folgende Quellen:
- Externe Anbieter: Auf ESG-Daten und auf ESG-Forschung spezialisierte Unternehmen;
- Interne qualitative Recherche: Daten von ESG-Analysten des BNP Paribas Asset Managements, welche die jeweilige ESG-Leistung bewerten und Anbieterdaten überprüfen (basieren auf dem direkten Kontakt zu Unternehmen, Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlicher Forschung sowie Zugang zu offiziellen Veröffentlichungen der Unternehmen);
- Internationale Institutionen: Eurostat, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Vereinte Nationen (UN), Weltbank, Internationale Energieagentur (IEA), Weltgesundheitsorganisation (WHO).
- Die „Stewardship-Strategie“ umfasst das proaktive Engagement mit Unternehmen und anderen Emittenten sowie mit politischen Entscheidungsträgern in Fragen der Nachhaltigkeit.
- Die („Responsible Business Conduct Richtlinie“) zielt darauf ab, Reputationsrisiken und regulatorische Risiken zu vermeiden. Die Richtlinie fördert die Einhaltung von Grundrechten durch Unternehmen in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auf Grundlage der 10 Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen („United Nations Global Compact Principles”).
- Die zukunftsweisende Perspektive („3 E´s“) orientiert sich an den drei wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltigere und inklusivere Wirtschaft. Das sind die Kernbereiche Energiewende, Umwelt und Gleichstellung.
Basierend auf den Daten der BNP Paribas Gruppe und BNP Paribas Asset Management ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland in der Lage:
- Emittenten auszuwählen und auszuschließen (Aktien und Anleihen),
- Soweit möglich, Aktien und Anleihen entsprechende der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu klassifizieren (3)
- Aktien und Anleihen nach der BNP Paribas-eigenen Kleeblatt-Methodik zu bewerten. Weitere Informationen zu dieser Methodik finden Sie auf unserer Webseite.
b. Analyse von Kaptalverwaltungsgesellschaften und empfohlenen Fonds und ETFs (4)
NP Paribas erhebt nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Grundlage eines eigenen Due-Diligence-Fragebogens:
- Due-Diligence Fragebogen für Fonds: umfassende Fragen, die sich auf 6 Bereiche beziehen, entweder auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft und/oder den Fonds in Hinblick auf ESG-Praktiken und -Ausschlüsse, Stimmrechtspolitik und Engagementpolitik, Transparenz, Nachhaltigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, nachhaltige thematische Investmentlösungen und Impact
- Due-Diligence Fragebogen für ETFs: Fragen rund um die 6 oben genannten Bereiche
- Due-Diligence Fragebogen für Offene Alternative Investmentfonds: umfassende Fragen zu 7 Bereichen
BNP Paribas betrachtet Ausschlüsse im empfohlenen Wertpapieruniversum, d.h. sektorbasierte Ausschlüsse, normbasierte Ausschlüsse, aktivitätsbasierte Ausschlüsse sowie schlechteste ESG-Ratings unter Peers. Auch die Art und Weise, wie ESG-Kontroversen während des Investitionsprozesses berücksichtigt werden, wird durch Due Diligence-Prozesse ermittelt.
BNP Paribas stützt sich auf die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen über die ESG-Merkmale eines Finanzinstruments gemäß der vom Fachgremium Findatex definierten Europäischen ESG-Datenvorlage (European ESG Template, EET):
- Daten über taxonomiekonforme Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Prozentsatz der Ausrichtung auf Grundlage der EU-TaxonomieVerordnung),
- Daten über nachhaltige Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (SFDR)) und
- Daten zu den verpflichtenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Dank dieses doppeleten Analyseverfahrens bei der Auswahl von Fonds und ETFs, ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland somit in der Lage:
- Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds und ETFs auszuwählen;
- soweit möglich, Fonds und ETFs entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu klassifizieren (5).
Um Zweifel auszuschließen erwägt BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivative Finanzinstrumenten und Barmittel.
Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden von BNP Paribas jährlich auf der Webseite zur Verfügung gestellt.
(1) Offenlegung gemäß Artikel 4.1a, 4.2, 4.5a SFDR und Artikel 4 der Delegierten Verordnung (SFDR)
(2) Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) – ESG
(3) Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zu MIFID II
(4) Exchange Traded Fund
(5) Artikel 2 Absatz 7 MIFID Delegierte Verordnung 2017/565
Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023
- Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.
- Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.
Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023
- Bei dem Ansatz der BNPP zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurde ergänzt, dass dieser auch auf extrafinanziellen Datenquellen beruht.
- Bei der Auswahl und dem Ausschluss von Emittenten von Aktien und Anleihen wurde klargestellt, dass Daten der BNP Paribas Gruppe und der BNP Paribas Asset Management herangezogen werden.
- Bei der Erhebung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen von Kapitalverwaltungsgesellschaften für Fonds, ETF‘s und Offene Alternative Investmentfonds wurde ergänzt, dass seitens der BNP Paribas Due Diligence Fragebögen eingesetzt werden.
- Es wird klargestellt, dass BNP Paribas zum jetzigen Zeitpunkt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und Barmittel nicht berücksichtigt.
Klassifizierung und Auswahl der Finanzinstrumente durch BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
Die Klassifizierung und Auswahl von Finanzinstrumenten in Hinblick auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basiert auf:
a. Die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten für jedes Finanzinstrument dargelegten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: Ein Finanzinstrument wird als ESG-konform im Sinne der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impacts, PAI (2)) betrachtet, wenn mindestens eine der verbindlichen PAI in den Kategorien Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G) berücksichtigt wird.
b. Aktien und Anleihen: Die Methodik, die auf dem Datenfluss von BNP Paribas Asset Management basiert, bewertet die Nachhaltigkeit von Aktien und Anleihen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien im Zusammenhang mit den Aktivitäten und Praktiken des Unternehmens sowie unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien des Sektors, in dem das Unternehmen tätig ist. Im Rahmen der eigenen ESG-Bewertung berücksichtigt BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI. Hier dient zur weiteren Darstellung auch das Dokument „Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertungsmethodik verankert sind.
Die von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland im Rahmen der Finanzberatung durchgeführte Analyse erlaubt, soweit möglich, eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen“ (3) .
(1) Gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (SFDR-RTS)
(2) PASI in Tabelle 1 der Anlage 1 der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) aufgeführt
(3) Artikel 2 Absatz 7 MIFID Delegierte Verordnung 2017/565
Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023
- Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.
Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023
- Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.
Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023
- Bezogen auf Aktien und Anleihen wird eingefügt, dass mit Hilfe von BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI berücksichtigt werden. Es wird ein Verweis auf das Dokument „Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator eingefügt, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertungsmethodik verankert sind. Die Angabe zur Bewertung von Fonds, ETF’s und Structured Notes auf Basis des Kleeblattratings wurde gestrichen.
Es wird die Aussage eingefügt, dass, soweit möglich, die von BNP Paribas in der Finanzberatung durchgeführte Analyse eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen erlaubt.
Das gesellschaftliche Engagement von BNP Paribas beinhaltet die Förderung der Nachhaltigkeit und die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Um das Engagement ihrer Mitarbeiter in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen zu fördern, hat BNP Paribas seit mehreren Jahren Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert, insbesondere durch die CSR-Richtlinie, die sich auf die vier Pfeiler der Konzernpolitik stützt und sich teilweise auf die jährliche variable Vergütung der Führungskräfte oder die langfristige Vergütung wichtiger Mitarbeiter auswirkt.
Darüber hinaus regeln die Vergütungsgrundsätze der BNP Paribas Gruppe, dass die variable Vergütung von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern nicht dazu führt, dass sie überhöhte Nachhaltigkeitsrisiken eingehen, wenn sie Investitionen tätigen und ihre Kunden zu Finanzprodukten beraten, die in der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) geregelt sind.
Diese Elemente sind bei der jährlichen Leistungsbeurteilung für die betreffenden Personen zu berücksichtigen.
Gleichzeitig zielt die Vergütungspolitik von BNP Paribas darauf ab, ein professionelles Verhalten im Einklang mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex der Gruppe zu fördern, wobei jeder Verstoß gegen diese Grundsätze bei der Beurteilung der individuellen Leistung aller Mitarbeiter berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere für jene Mitarbeiter der Gruppe, deren Tätigkeiten Regulierungen unterliegen.
Der Verhaltenskodex der BNP Paribas enthält Regeln und Anforderungen für die Mitarbeiter der Gruppe, um ihre Bestrebungen zu unterstützen, zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen globalen Entwicklung beizutragen und positive Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt zu haben. Dieses Engagement umfasst drei Säulen: (i) Förderung und Achtung der Menschenrechte, (ii) Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie (iii) verantwortungsbewusstes Handeln bei öffentlichen Auftritten.
Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
INFORMATIONSBOGEN SMART ASSET ALLOCATION – TAILOR MADE ESG
a) Zusammenfassung
Die nachfolgenden Erläuterungen beschreiben die ökologischen oder sozialen Merkmale für die Vermögensverwaltung der BNP Paribas Wealth Management Germany („BNP Paribas“) im Mandat:
SMART ASSET ALLOCATION – TAILOR-MADE ESG
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Das Finanzprodukt fördert Umwelt- und Sozialmerkmale durch die Bewertung aller Investitionen nach ESG-Kriterien („E“=Environment=Ökologisch, „S“=Social=Soziales, „G“=Governance=Unternehmensführung) gemäß der eigenen ESG Bewertungsmethodik von BNP Paribas. Mittels dieser Methodik ermittelt BNP Paribas für ihr Anlageuniversum ein Nachhaltigkeitsrating. Dieses liegt auf einer Skala von 0 bis 10 „Kleeblättern“ und berücksichtigt die jeweiligen Besonderheiten der Finanzinstrumente und Emittenten.
Beim Management der Vermögensverwaltungsmandate wird ein Rating von mindestens fünf Kleeblättern für das zu investierende Finanzinstrument eingehalten. Dieses Rating gilt jedoch nicht für Barmittel, die im Rahmen des Finanzproduktes als „nicht nachhaltige Anlagen“ klassifiziert und mit bis zu 20 % allokiert werden.
Mittels der BNP Paribas ESG Bewertungssystematik werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Emittenten (Aktien, Anleihen) als auch der Kapitalverwaltungsgesellschaften (Fonds, ETFs) analysiert.
Unabhängig von der hauseigenen BNP Paribas Bewertungsmethodik finden die BNP Paribas Sektorrichtlinien für Aktien, Anleihen und von BNP Paribas und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwalteten Finanzinstrumente Anwendung.
Die Anlagestrategie zielt auf einen Wertzuwachs des verwalteten Vermögens ab. Dieser soll durch diversifizierte Anlagen in liquide Wertpapiere erwirtschaftet werden. Dazu zählen vor allem, jedoch nicht ausschließlich, Aktien, Anleihen und alternative Anlagen (beispielsweise alternative Investmentfonds, Immobilien- oder Rohstofffonds).
Während des gesamten Lebenszyklus des Finanzprodukts erfolgt eine Überwachung des Kleeblattratings, der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, sowie der Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien.
Zur Bewertung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden bei Fonds oder ETFs Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaften zu a) deren Berücksichtigung, b) Angaben zu Ausschlüssen, c) Exposition und d) Anlagegrenzen überwacht. Bei Direktanlagen (Aktien/Anleihen) erfolgt eine Bewertung des Emittenten anhand des Kleeblattratings.
Die ESG-Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Relevanz, Messbarkeit, Datenqualität und -verfügbarkeit, und konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl solider ESG-Kennzahlen, u.a. auf Basis der Angaben externer ESG Anbieter, interner qualitativer Recherche, internationaler Institutionen und Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Zur Sicherung der Datenqualität werden unterschiedliche Datenquellen verwendet und regelmäßig anhand von Stichproben validiert. Fehlende, unvollständige oder nicht plausible Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft führen zu einem Ausschluss aus dem Empfehlungsuniversum. Grundsätzlich unterliegen alle Daten dem Risiko fehlerhafter Angaben, Änderungen und zeitlichem Verzug bis zu deren Verarbeitung. Im Falle einer Herabstufung des hauseigenen Ratings unterhalb eines Niveaus von fünf Kleeblättern wird die Allokation innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten angepasst. Der gleiche Zeitraum gilt, wenn die Einhaltung der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstrumentes nicht mehr gewährleistet werden kann. Investierte Kunden können ihre Stimmrechte für Finanzinstrumente im Rahmen der Vermögensverwaltung weiterhin uneingeschränkt selbst wahrnehmen. Eine Mitwirkungspolitik im Rahmen der ökologischen oder sozialen Merkmale dieses Mandates besteht nicht.
Für die Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale dieses Finanzproduktes wurde kein Referenzwert bestimmt.
b) Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Konkret investiert das Mandat nicht in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung Art. 2 Nr. 17 oder im Sinne der Taxonomie-Verordnung, d.h. 0%. Explizit ausgeschlossen sind solche Investitionen jedoch nicht.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und angesichts einer fehlenden ausreichenden Datengrundlage für die betreffenden wirtschaftlichen Aktivitäten wird nicht beabsichtigt, dass das Produkt in fossiles Gas und/oder atomenergiebezogene Aktivitäten investiert.
c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Das Finanzprodukt fördert Umwelt- und Sozialmerkmale durch die Bewertung aller Investitionen nach ESG-Kriterien gemäß der eigenen BNP Paribas Bewertungsmethodik („Kleeblattrating“). Mittels dieser Methodik ermittelt BNP Paribas für ihr Anlageuniversum ein Nachhaltigkeitsrating. Dieses liegt auf einer Skala von 0 bis 10 „Kleeblättern“ und berücksichtigt die jeweiligen Besonderheiten der Finanzinstrumente und Emittenten.

Generell unterliegt dem Kleeblattrating eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren, die in die Kategorien E, S und G unterteilt sind. Diese sind dabei auf die jeweiligen Finanzinstrumente abgestimmt.
Beim Management der Vermögensverwaltungsmandate wird ein Rating von mindestens fünf Kleeblättern für das zu investierende Finanzinstrument eingehalten. Dieses Rating gilt jedoch nicht für Barmittel, die im Rahmen des Finanzproduktes als „nicht nachhaltige Anlagen“ klassifiziert werden.
Unabhängig von der hauseigenen BNP Paribas Bewertungsmethodik finden die BNP Paribas Sektorrichtlinien für Aktien, Anleihen und von BNP Paribas und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwalteten Finanzinstrumente Anwendung.
d) Anlagestrategie
Die Anlagestrategie zielt auf einen Wertzuwachs des verwalteten Vermögens ab. Dieser soll durch diversifizierte Anlagen in liquide Wertpapiere erwirtschaftet werden. Dazu zählen vor allem, jedoch nicht ausschließlich, Aktien, Anleihen und alternative Anlagen (beispielsweise alternative Investmentfonds, Immobilien- oder Rohstofffonds). Die Verteilung auf die verschiedenen Anlageklassen richtet sich nach dem Verwaltungsprofil des Kunden und der Anlagestrategie der Bank. Die Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt bei der Anlagenauswahl und im Rahmen der laufenden Verwaltung die in Abschnitt „c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ genannten Nachhaltigkeitskriterien als verbindliche Elemente.
Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Mittels der BNP Paribas ESG Bewertungssystematik wird sowohl die Corporate Governance der Emittenten (Aktien, Anleihen) als auch der Kapitalverwaltungsgesellschaften (Fonds, ETF) analysiert. Den Kern der Bewertung bilden standardisierte Leistungskennzahlen für alle Sektoren, die um sektorspezifische Kennzahlen ergänzt werden:
Beurteilungskriterien der Unternehmensführung für Emittenten:
Faktoren der Kategorie „Governance“:
- Klare Trennung von Vorstandsvorsitz und Aussichtsratsvorsitz
- Diversität des Vorstandes
- Transparenz der Vergütung von Vorstandsmitgliedern
- Rechenschaftspflicht des Vorstands
- Unabhängigkeit des Vorstands
- Unabhängigkeit der internen Revision
- Fachliche Qualifikation der internen Revision
- Unabhängigkeit des Nominierungs- und Vergütungsgremiums
- Berücksichtigung von Aktionärsrechten
- Maßnahmen gegen Übernahmen
- Policies- und Programme zur Vermeidung von Bestechung und Korruption
- Whistleblower Programme
- Regelwerk zur Unternehmensethik
- Offenlegung der steuerlichen Situation
- Regelwerk zum Umgang mit politisch verantwortlichen Personen
- Lobbying und Ausgaben mit politischem Bezug
Beurteilungskriterien der Unternehmensführung für Kapitalverwaltungsgesellschaften:
- Stewardship: es wird bewertet, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften im Rahmen von Hauptversammlungen ihre Stimmrechte ausüben, um ökologische, soziale Aspekte und nachhaltige Unternehmensführung zu fördern. Darüber hinaus wird bewertet, inwieweit die Kapitalverwaltungsgesellschaften in Bezug auf diese Aspekte in einem intensiven Dialog mit den investierten Unternehmen stehen.
- Transparenz: es wird die Qualität der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bereitgestellten Informationen über ihre verantwortungsvolle Anlagepolitik, ihre Ziele, den Investitionsprozess selbst und die Berichte über die Anwendung dieser Politik bewertet. Darüber hinaus fließt die Existenz und Qualität der nichtfinanziellen Berichterstattung pro Fonds in die Beurteilung ein.
- Verantwortung: es wird die Verankerung der verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmensrichtlinien bewertet. Zu diesen Richtlinien zählen interne Maßnahmen, CSR-Strategien, Sektorrichtlinien, ESG-Integrationsplan sowie die Entwicklung von nachhaltigen Investitionsprodukten. Darüber hinaus wird auch das Engagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen externer Initiativen berücksichtigt, wie z.B. die Beteiligung an lokalen Initiativen im Bereich nachhaltiger Investitionen.
e) Aufteilung der Investitionen
Das Finanzprodukt investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere. Darüber hinaus kann eine Position in Barmitteln aufgebaut werden. Im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten werden die beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Mindestens 80% des Portfolios sind auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet. Barmittel werden als „nicht nachhaltige Anlagen“ mit bis zu 20% als „andere Investitionen“ berücksichtigt.
f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Während des gesamten Lebenszyklus der Finanzportfolioverwaltung erfolgt eine Überwachung des Kleeblattratings, der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, sowie der Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien.
Zur Bewertung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden bei Fonds oder ETFs Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu a) deren Berücksichtigung, b) Angaben zu Ausschlüssen, c) Exposition und d) Anlagegrenzen überwacht. Bei Direktanlagen (Aktien/Anleihen) erfolgt eine Bewertung des Emittenten anhand des Kleeblattratings.
Im Falle einer Herabstufung des hauseigenen Ratings unterhalb eines Niveaus von fünf Kleeblättern wird die Allokation innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten angepasst. Der gleiche Zeitraum gilt, wenn die Einhaltung der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstrumentes nicht mehr gewährleistet werden kann.
g) Methoden
BNP Paribas berücksichtigt mit einer eigenen Methodik („Kleeblattrating“) ökologische und soziale Kriterien sowie Kriterien einer guten Unternehmensführung. Finanzinstrumente im relevanten Anlageuniversum werden auf einer Skala von 0 bis 10 Kleeblättern klassifiziert. Je höher die Anzahl der Kleeblätter, desto höher ist das Niveau der Nachhaltigkeitsintegration. Finanzinstrumente mit einer Bewertung von mindestens fünf Kleeblättern erfüllen im Rahmen dieser Methodik einen Qualitätsstandard in Bezug auf Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (siehe Erläuterungen zum Nachhaltigkeitsansatz der BNP Paribas im Abschnitt c).
h) Datenquellen und –verarbeitung
Die ESG-Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Relevanz, Messbarkeit, Datenqualität und -verfügbarkeit, und konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl solider ESG-Kennzahlen, u.a. aus diesen Quellen:
- Externe Anbieter: Auf ESG-Daten und -Forschung spezialisierte Unternehmen,
- Interne qualitative Recherche: Daten von ESG-Analysten des BNP Paribas Asset Managements, welche die jeweilige ESG-Leistung bewerten und Anbieterdaten überprüfen, basieren auf dem direkten Kontakt zu Emittenten, Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlicher Forschung sowie Zugang zu Veröffentlichungen der Unternehmen.
- Internationale Institutionen: Eurostat, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Vereinte Nationen (UN), Weltbank, Internationale Energieagentur (IEA), Weltgesundheitsorganisation (WHO).
- Kapitalverwaltungsgesellschaften: Die Daten zu den wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf Informationen, die von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft öffentlich im Rahmen der Verkaufsprospekte zur Verfügung gestellt werden.
Zur Sicherung der Datenqualität werden unterschiedliche Datenquellen verwendet und regelmäßig anhand von Stichproben validiert. Das hauseigene Kleeblattrating wird zentral durch BNP Paribas für alle Einheiten weltweit ermittelt und an diese kommuniziert. Die Art der Datenerhebung und Aktualisierung unterscheidet sich nach Art des Finanzinstruments und wird in Abschnitt c) in den jeweiligen Dokumenten beschrieben. Für Fonds oder ETFs werden zur Bewertung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mittels des European ESG Templates (EET) veröffentlichten Angaben verwendet. Fehlende, unvollständige oder nicht plausible Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft führen zu einem Ausschluss aus dem Empfehlungsuniversum. Entsprechende Produkte erfüllen folglich nicht die beschriebenen Anlagekriterien. Es erfolgt keine Schätzung von Daten.
i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Bei der Verwendung unterschiedlicher Datenquellen können Angaben voneinander abweichen. BNP Paribas wird in diesem Falle die jeweils zeitlich aktuellste Quelle verwenden und im Zweifel eine Validierung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu widersprüchlichen Angaben durchführen.
Darüber hinaus unterliegen die verwendeten Daten aktuell noch häufigen Anpassungen, insbesondere da Kapitalverwaltungsgesellschaften die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Produkte anhand der neuen, regulatorischen Vorgaben bewerten müssen. Zahlreiche Praxisfragen beispielsweise im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder der Messung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, sind zum heutigen Zeitpunkt noch ungeklärt. Dies kann zu einer Neubewertung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft und kurzfristiger Änderung der verwendeten Daten führen.
BNP Paribas strebt eine laufende Aktualisierung der verwendeten Daten an und hat angemessene Maßnahmen implementiert um eine zeitnahe, möglichst taggleiche Verarbeitung sicherzustellen.
Die im Rahmen des Kleeblattratings verwendeten Daten basieren teils auf eigenen Erhebungen und unterschiedlichen externen Datenquellen.
Grundsätzlich unterliegen alle Daten dem Risiko fehlerhafter Angaben, Änderungen und zeitlichem Verzug bis zu deren Verarbeitung. Dies kann dazu führen, dass die angestrebten ökologischen oder sozialen Merkmale in Bezug auf das Kleeblattrating, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder die Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien, kurzfristig nicht vollumfänglich erfüllt werden können.
j) Sorgfaltspflicht
BNP Paribas wird im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung des genannten Mandates mindestens 80% der Finanzinstrumente erwerben, die die beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen. Finanzinstrumente, die den genannten Kriterien nicht mehr entsprechen, werden, unter Berücksichtigung des Einzelfalls, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten verkauft.
BNP Paribas führt grundsätzlich eine Plausibilisierung der für die Bewertung verwendeten Daten zu Nachhaltigkeitsmerkmalen von Direktanlagen und Finanzprodukten durch. Bezüglich der Direktanlagen wird die Plausibilisierung mit Hilfe der Daten von BNP Paribas Asset Management durchgeführt. Bei Finanzprodukten wird diese Prüfung stichprobenartig anhand von Verkaufsprospekten durchgeführt.
k) Mitwirkungspolitik
Investierte Kunden können Ihre Stimmrechte für Finanzinstrumente im Rahmen der Vermögensverwaltung weiterhin uneingeschränkt selbst wahrnehmen. Eine Mitwirkungspolitik im Rahmen der ökologischen oder sozialen Merkmale dieses Mandates besteht nicht.
Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 04.01.2023
Version 1.2 aktualisiert am 24.03.2023
- Einfügung Stellungnahme zu Investition in fossiles Gas und/oder atomenergiebezogene Aktivitäten unter b)
Bei der Vermarktung nachhaltiger Geldanlagen greift BNP Paribas Wealth Management auf die Produktangaben und Bezeichnungen der jeweiligen Emittenten zurück. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der Angaben in den von ihnen herausgegebenen Produktinformationen. Sofern Nachhaltigkeitsratings dargestellt werden, sind dies entweder (jeweils als solche gekennzeichnete) Nachhaltigkeitsratings der BNP Paribas Gruppe oder Nachhaltigkeitsratings anerkannter externer Dienstleister.