Generell unterliegt dem Kleeblattrating eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren, die in die Kategorien E, S und G unterteilt sind. Diese sind dabei auf die jeweiligen Finanzinstrumente abgestimmt.
Als verbindliches Element der Anlagestrategie werden mindestens 80% des Portfolios auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet. Dies bedeutet, dass ein minimales Rating von fünf Kleeblättern für die investierten Finanzinstrumente eingehalten werden muss. Maximal 20% des Portfolios können in „nicht nachhaltige Anlagen“ investiert werden, die im Rahmen der Offenlegungsverordnung als „andere Investitionen“ klassifiziert werden. In diese Kategorie fallen Barmittel, Absicherungsinstrumente auf Aktienindizes und Finanzinstrumente, die der Anlageklasse Gold zuzuordnen sind. Darüber hinaus können aus der Quote der „nicht nachhaltigen Anlagen“ bis zu 5% des Portfolios in Instrumente investiert werden, die zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Rating von mindestens fünf Kleeblättern aufwiesen und zwischenzeitlich herabgestuft wurden. Ein Mindestrating von drei Kleeblättern ist jedoch weiterhin einzuhalten. Bei Überschreiten der Quote ist sie innerhalb von drei Monaten auf 5% zurückzuführen. Finanzinstrumente, die die vorhergehenden Kriterien nicht erfüllen, sind vom Erwerb ausgeschlossen. Unabhängig von der hauseigenen BNP Paribas Bewertungsmethodik finden die BNP Paribas Sektorrichtlinien für Aktien, Anleihen und vollständig von BNP Paribas und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwalteten Finanzinstrumente Anwendung.
d) Anlagestrategie
Die Anlagestrategie zielt auf einen Wertzuwachs des verwalteten Vermögens ab. Dieser soll durch diversifizierte Anlagen in liquide Wertpapiere erwirtschaftet werden. Dazu zählen vor allem, jedoch nicht ausschließlich, Aktien, Anleihen und alternative Anlagen (beispielsweise alternative Investmentfonds, Immobilien- oder Rohstofffonds). Die Verteilung auf die verschiedenen Anlageklassen richtet sich nach dem Verwaltungsprofil des Kunden und der Anlagestrategie der Bank. Die Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt bei der Anlagenauswahl und im Rahmen der laufenden Verwaltung die in Abschnitt „c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ genannten Nachhaltigkeitskriterien als verbindliche Elemente.
Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Mittels der BNP Paribas ESG Bewertungssystematik wird sowohl die Corporate Governance der Emittenten (Aktien, Anleihen) als auch der Kapitalverwaltungsgesellschaften (Fonds, ETF) analysiert. Den Kern der Bewertung bilden standardisierte Leistungskennzahlen für alle Sektoren, die um sektorspezifische Kennzahlen ergänzt werden:
Beurteilungskriterien der Unternehmensführung für Emittenten:
Faktoren der Kategorie „Governance“:
- Klare Trennung von Vorstandsvorsitz und Aussichtsratsvorsitz
- Diversität des Vorstands
- Transparenz der Vergütung von Vorstandsmitgliedern
- Rechenschaftspflicht des Vorstands
- Unabhängigkeit des Vorstands
- Unabhängigkeit der internen Revision
- Fachliche Qualifikation der internen Revision
- Unabhängigkeit des Nominierungs- und Vergütungsgremiums
- Berücksichtigung von Aktionärsrechten
- Maßnahmen gegen Übernahmen
- Policies- und Programme zur Vermeidung von Bestechung und Korruption
- Whistleblower Programme
- Regelwerk zur Unternehmensethik
- Offenlegung der steuerlichen Situation
- Regelwerk zum Umgang mit politisch verantwortlichen Personen
- Lobbying und Ausgaben mit politischem Bezug
Beurteilungskriterien der Unternehmensführung für Kapitalverwaltungsgesellschaften:
- Stewardship: es wird bewertet, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften im Rahmen von Hauptversammlungen ihre Stimmrechte ausüben, um ökologische, soziale Aspekte und nachhaltige Unternehmensführung zu fördern. Darüber hinaus wird bewertet, inwieweit die Kapitalverwaltungsgesellschaften in Bezug auf diese Aspekte in einem intensiven Dialog mit den investierten Unternehmen stehen.
- Transparenz: es wird die Qualität der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bereitgestellten Informationen über ihre verantwortungsvolle Anlagepolitik, ihre Ziele, den Investitionsprozess selbst und die Berichte über die Anwendung dieser Politik bewertet. Darüber hinaus fließt die Existenz und Qualität der nichtfinanziellen Berichterstattung pro Fonds in die Beurteilung ein.
- Verantwortung: · es wird die Verankerung der verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmensrichtlinien bewertet. Zu diesen Richtlinien zählen interne Maßnahmen, CSR-Strategien, Sektorrichtlinien, ESG-Integrationsplan sowie die Entwicklung von nachhaltigen Investitionsprodukten. Darüber hinaus wird auch das Engagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen externer Initiativen berücksichtigt, wie z.B. die Beteiligung an lokalen Initiativen im Bereich nachhaltiger Investitionen.
e) Aufteilung der Investitionen
Das Finanzprodukt investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere. Darüber hinaus kann eine Position in Barmitteln aufgebaut werden. Im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten werden die beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Mindestens 80% des Portfolios sind auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet. Barmittel, Absicherungsinstrumente auf Aktienindizes und Finanzinstrumente, die der Anlageklasse Gold zuzuordnen sind, werden als „nicht nachhaltige Anlagen“ mit bis zu 20% als „andere Investitionen“ berücksichtigt. Darüber hinaus können aus der Quote der „nicht nachhaltigen Anlagen“ bis zu 5% des Portfolios in Instrumente investiert werden, die zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Rating von mindestens fünf Kleeblättern aufwiesen und zwischenzeitlich herabgestuft wurden. Ein Mindestrating von drei Kleeblättern ist jedoch weiterhin einzuhalten. Bei Überschreiten der Quote ist sie innerhalb von drei Monaten auf 5% zurückzuführen. Finanzinstrumente, die die vorhergehenden Kriterien nicht erfüllen, sind vom Erwerb ausgeschlossen.
f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Während des gesamten Lebenszyklus der Finanzportfolioverwaltung erfolgt eine Überwachung des Kleeblattratings, der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, sowie der Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien.
Im Falle einer Herabstufung des hauseigenen Ratings unterhalb eines Niveaus von fünf Kleeblättern wird die Allokation innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten angepasst (mit Ausnahme der vorher definierten „anderen Investitionen“). Der gleiche Zeitraum gilt, wenn die Einhaltung der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstrumentes nicht mehr gewährleistet werden kann.
g) Methoden
BNP Paribas berücksichtigt mit einer eigenen Methodik („Kleeblattrating“) ökologische und soziale Kriterien sowie Kriterien einer guten Unternehmensführung. Finanzinstrumente im relevanten Anlageuniversum werden auf einer Skala von 0 bis 10 Kleeblättern klassifiziert. Je höher die Anzahl der Kleeblätter, desto höher ist das Niveau der Nachhaltigkeitsintegration. Finanzinstrumente mit einer Bewertung von mindestens fünf Kleeblättern erfüllen im Rahmen dieses Ratings einen hohen Standard in Bezug auf die Kriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (siehe Erläuterungen zum Nachhaltigkeitsansatz der BNP Paribas im Abschnitt c).
h) Datenquellen und –verarbeitung
Die ESG-Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Relevanz, Messbarkeit, Datenqualität und -verfügbarkeit, und konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl solider ESG-Kennzahlen, u.a. aus diesen Quellen:
- Externe Anbieter: Auf ESG-Daten und -Forschung spezialisierte Unternehmen,
- Interne qualitative Recherche: Daten von ESG-Analysten des BNP Paribas Asset Managements, welche die jeweilige ESG-Leistung bewerten und Anbieterdaten überprüfen, basieren auf dem direkten Kontakt zu Emittenten, Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlicher Forschung sowie Zugang zu Veröffentlichungen der Unternehmen.
- Internationale Institutionen: Eurostat, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Vereinte Nationen (UN), Weltbank, Internationale Energieagentur (IEA), Weltgesundheitsorganisation (WHO).
- Kapitalverwaltungsgesellschaften: Die Daten zu den wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf Informationen, die von der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft öffentlich im Rahmen der Verkaufsprospekte zur Verfügung gestellt werden.
Zur Sicherung der Datenqualität werden unterschiedliche Datenquellen verwendet und regelmäßig anhand von Stichproben validiert. Das hauseigene Kleeblattrating wird zentral durch BNP Paribas für alle Einheiten weltweit ermittelt und an diese kommuniziert. Die Art der Datenerhebung und Aktualisierung unterscheidet sich nach Art des Finanzinstruments. Für Fonds oder ETFs werden zur Bewertung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mittels des European ESG Templates (EET) veröffentlichten Angaben verwendet. Fehlende, unvollständige oder nicht plausible Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft führen zu einem Ausschluss aus dem Empfehlungsuniversum. Entsprechende Produkte erfüllen folglich nicht die beschriebenen Anlagekriterien. Es erfolgt keine Schätzung von Daten.
i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Bei der Verwendung unterschiedlicher Datenquellen können Angaben voneinander abweichen. BNP Paribas wird in diesem Falle die jeweils zeitlich aktuellste Quelle verwenden und im Zweifel eine Validierung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu widersprüchlichen Angaben durchführen.
Darüber hinaus unterliegen die verwendeten Daten aktuell noch häufigen Anpassungen, insbesondere da Kapitalverwaltungsgesellschaften die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Produkte anhand der neuen, regulatorischen Vorgaben bewerten müssen. Zahlreiche Praxisfragen beispielsweise im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder der Messung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, sind zum heutigen Zeitpunkt noch ungeklärt. Dies kann zu einer Neubewertung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft und kurzfristiger Änderung der verwendeten Daten führen.
BNP Paribas strebt eine laufende Aktualisierung der verwendeten Daten an und hat angemessene Maßnahmen implementiert um eine zeitnahe, möglichst taggleiche Verarbeitung sicherzustellen.
Die im Rahmen des Kleeblattratings verwendeten Daten basieren teils auf eigenen Erhebungen und unterschiedlichen externen Datenquellen.
Grundsätzlich unterliegen alle Daten dem Risiko fehlerhafter Angaben, Änderungen und zeitlichem Verzug bis zu deren Verarbeitung. Dies kann dazu führen, dass die angestrebten ökologischen oder sozialen Merkmale in Bezug auf das Kleeblattrating, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder die Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien, kurzfristig nicht vollumfänglich erfüllt werden können.
j) Sorgfaltspflicht
BNP Paribas wird im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung des genannten Mandates mindestens 80% der Finanzinstrumente erwerben, die die beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen. Finanzinstrumente, die den genannten Kriterien nicht mehr entsprechen, werden, unter Berücksichtigung des Einzelfalls, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten verkauft.
BNP Paribas führt grundsätzlich eine Plausibilisierung der für die Bewertung verwendeten Daten zu Nachhaltigkeitsmerkmalen von Direktanlagen und Finanzprodukten durch. Bezüglich der Direktanlagen wird die Plausibilisierung mit Hilfe der Daten von BNP Paribas Asset Management durchgeführt. Bei Finanzprodukten wird diese Prüfung stichprobenartig anhand von Verkaufsprospekten durchgeführt.
k) Mitwirkungspolitik
Investierte Kunden können Ihre Stimmrechte für Finanzinstrumente im Rahmen der Vermögensverwaltung weiterhin uneingeschränkt selbst wahrnehmen. Eine Mitwirkungspolitik im Rahmen der ökologischen oder sozialen Merkmale dieses Mandates besteht nicht.